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111.23 CH-SO

§ 2 Bereinigung der Wappen der Bezirke des Kantons Solothurn

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§ 2 Bereinigung der Wappen der Bezirke des Kantons Solothurn

1. Als massgebende Vorlagen gelten die mit diesem Beschluss genehmigten Wappenskizzen. Sie sind mit den Stempeln der Staatskanzlei und des Staatsarchivs zu versehen und im Staatsarchiv aufzubewahren.

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