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111.23 CH-SO

§ 1 Bereinigung der Wappen der Bezirke des Kantons Solothurn

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§ 1 Bereinigung der Wappen der Bezirke des Kantons Solothurn

1. Der durch das Staatsarchiv beantragten Bereinigung der Wappen der Bezirke des Kantons Solothurn wird die Genehmigung erteilt. Danach haben als Bezirkswappen folgende Wappendarstellungen zu gelten

a) Bezirk Solothurn: Geteilt von Rot und Silber.

b) Bezirk Lebern: In Rot goldener Pfahl, belegt mit zwei und einem halben, schwarzen, geraden Sparren.

c) Bezirk Bucheggberg: In Gold drei pfahlweise gestellte fünfblättrige, rote Rosen mit goldenen Butzen und grünen Kelchblättern.

d)* Bezirk Wasseramt: Fünfmal schräglinks geteilt von Rot und Silber.

e)* Bezirk Thal: In Rot auf silbernem zackigem Dreiberg silberner, rechtsblickender Falke mit gespreiteten Flügeln (nach Vorlage).

f)* Bezirk Gäu: Zweimal geteilt von Rot, Silber und Schwarz.

g) Bezirk Olten: In Silber grüner Dreiberg mit drei grünen, rotstämmigen Tannen.

h) Bezirk Gösgen: Schräglinks geteilt von Rot und Silber.

i) Bezirk Dorneck: In Silber zwei schwarze, abgewendete Angeln (nach Vorlage).

j) Bezirk Thierstein: In Gold auf grünem Dreiberg, schreitende (auf jedem Berg ein Fuss), rote Hindin mit gesträussten Ohren.

Kanton Solothurn 111.23 § 2 Bereinigung der Wappen der Bezirke des Kantons Solothurn →

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