Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 97 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Straf- und Massnahmenvollzug

Staatsaufgaben - Soziale Sicherheit
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (150 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 97 KV · Straf- und Massnahmenvollzug

1. Der Kanton regelt durch Gesetz die Grundzüge der Rechte und Pflichten

a) der Untersuchungsgefangenen;

b) der Personen im Straf- und Massnahmenvollzug;

c) der aus fürsorgerischen Gründen Eingewiesenen.

← Art. 96 KV Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Der Kanton als Stand der Eidgenossenschaft Art. 98 KV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →