Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 96 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Ausländer

Staatsaufgaben - Soziale Sicherheit
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Art. 96 KV · Ausländer

1. Kanton und Gemeinden fördern in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen Wohlfahrt und Eingliederung der Ausländer.

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