111.1
KV
CH-SO
Art. 83 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Staatskanzlei
Kantonale Behörden - Regierungsrat und Verwaltung
Art. 83 KV · Staatskanzlei
1. Die Staatskanzlei ist die Stabsstelle des Regierungsrates und gewährleistet die Verbindung zum Kantonsrat. Sie wird vom Staatsschreiber geleitet.