111.1
KV
CH-SO
Art. 82 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Weitere Zuständigkeiten
Kantonale Behörden - Regierungsrat und Verwaltung
Art. 82 KV · Weitere Zuständigkeiten
1. Der Regierungsrat
a) wahrt die öffentliche Ordnung und Sicherheit;
b) vertritt den Kanton nach innen und nach aussen;
c) schliesst Verwaltungsvereinbarungen und im Rahmen seiner Zuständigkeit Staatsverträge und Konkordate ab;
d) nimmt Stellung zu Vorlagen der Bundesbehörden;
e) nimmt Wahlen vor, soweit diese nicht anderen Organen übertragen sind;
f)* verleiht das Kantonsbürgerrecht.
2. Weitere Zuständigkeiten können dem Regierungsrat durch Gesetz eingeräumt werden.