Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 82 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Weitere Zuständigkeiten

Kantonale Behörden - Regierungsrat und Verwaltung
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Art. 82 KV · Weitere Zuständigkeiten

1. Der Regierungsrat

a) wahrt die öffentliche Ordnung und Sicherheit;

b) vertritt den Kanton nach innen und nach aussen;

c) schliesst Verwaltungsvereinbarungen und im Rahmen seiner Zuständigkeit Staatsverträge und Konkordate ab;

d) nimmt Stellung zu Vorlagen der Bundesbehörden;

e) nimmt Wahlen vor, soweit diese nicht anderen Organen übertragen sind;

f)* verleiht das Kantonsbürgerrecht.

2. Weitere Zuständigkeiten können dem Regierungsrat durch Gesetz eingeräumt werden.

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