111.1
KV
CH-SO
Art. 75 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Wahlen
Kantonale Behörden - Der Kantonsrat
Art. 75 KV · Wahlen
1. Der Kantonsrat wählt
a)* ...
b) die Mitglieder und Ersatzrichter der Gerichte, soweit ihre Wahl nicht durch Verfassung oder Gesetz dem Volk übertragen ist;
c)* den Oberstaatsanwalt und dessen Stellvertreter;
d)* die Staatsanwälte;
e)* den leitenden und die weiteren Jugendanwälte;
f) den Chef der Finanzkontrolle.
2. Das Gesetz kann dem Kantonsrat weitere Wahlen übertragen. Es bestimmt, welche Stellen vor der Wahl auszuschreiben sind.