Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 75 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Wahlen

Kantonale Behörden - Der Kantonsrat
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Art. 75 KV · Wahlen

1. Der Kantonsrat wählt

a)* ...

b) die Mitglieder und Ersatzrichter der Gerichte, soweit ihre Wahl nicht durch Verfassung oder Gesetz dem Volk übertragen ist;

c)* den Oberstaatsanwalt und dessen Stellvertreter;

d)* die Staatsanwälte;

e)* den leitenden und die weiteren Jugendanwälte;

f) den Chef der Finanzkontrolle.

2. Das Gesetz kann dem Kantonsrat weitere Wahlen übertragen. Es bestimmt, welche Stellen vor der Wahl auszuschreiben sind.

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