Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 71 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Rechtsetzung

Kantonale Behörden - Der Kantonsrat
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (150 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 71 KV · Rechtsetzung

1. Der Kantonsrat erlässt alle grundlegenden und wichtigen Bestimmungen in Form des Gesetzes. Er kann an der Vorbereitung der Gesetzgebung mitwirken.

2. Er erlässt unter Vorbehalt von Absatz 1 die Einführungsvorschriften zu Bundesgesetzen und Bundesbeschlüssen in Form der Verordnung. Er kann diese Befugnis im Einzelfall dem Regierungsrat übertragen.

3. Zum Gegenstand eines nicht erfüllten Auftrags oder Planungsbeschlusses kann der Kantonsrat eine parlamentarische Initiative ergreifen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

← Art. 70bis KV Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Der Kanton als Stand der Eidgenossenschaft Art. 72 KV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →