Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 68 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Unabhängigkeit

Kantonale Behörden - Der Kantonsrat
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Art. 68 KV · Unabhängigkeit

1. Die Mitglieder des Kantonsrates üben ihr Mandat frei aus.

2. Sie müssen ihre Verbindungen zu Unternehmungen und Interessenorganisationen offenlegen.

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