Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 54 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Organisation

Staat und Kirche
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Art. 54 KV · Organisation

1. Die öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften organisieren sich in Kirchgemeinden.

2. Die Kirchgemeinden können sich zu Synoden zusammenschliessen.

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