Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 51 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Zugehörigkeit

Gliederung des Kantons - Bürgergemeinden
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Art. 51 KV · Zugehörigkeit

1. Die Bürgergemeinde umfasst alle in der Gemeinde Heimatberechtigten, ohne Rücksicht auf den Wohnsitz.

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