111.1
KV
CH-SO
Art. 51 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Zugehörigkeit
Gliederung des Kantons - Bürgergemeinden
Art. 51 KV · Zugehörigkeit
1. Die Bürgergemeinde umfasst alle in der Gemeinde Heimatberechtigten, ohne Rücksicht auf den Wohnsitz.