111.1
KV
CH-SO
Art. 49 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Zugehörigkeit, Gebietshoheit
Gliederung des Kantons - Einwohnergemeinden
Art. 49 KV · Zugehörigkeit, Gebietshoheit
1. Die Einwohnergemeinde umfasst das Gemeindegebiet und die darin wohnenden Personen.
2. Der Gebietshoheit der Einwohnergemeinde unterstehen alle Personen, die sich im Gemeindegebiet aufhalten.