Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 49 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Zugehörigkeit, Gebietshoheit

Gliederung des Kantons - Einwohnergemeinden
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Art. 49 KV · Zugehörigkeit, Gebietshoheit

1. Die Einwohnergemeinde umfasst das Gemeindegebiet und die darin wohnenden Personen.

2. Der Gebietshoheit der Einwohnergemeinde unterstehen alle Personen, die sich im Gemeindegebiet aufhalten.

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