111.1
KV
CH-SO
Art. 43 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Amteien, Bezirke, Wahlkreise
Gliederung des Kantons - Amteien, Bezirke, Wahlkreise
Art. 43 KV · Amteien, Bezirke, Wahlkreise
1. Das Kantonsgebiet gliedert sich in fünf Amteien; jede Amtei ist in zwei Bezirke eingeteilt
a) Solothurn-Lebern;
b) Bucheggberg-Wasseramt;
c) Thal-Gäu;
d) Olten-Gösgen;
e) Dorneck-Thierstein.
2. Die Amtei-Einteilung bildet die Grundlage für die Dezentralisierung von Verwaltung und Rechtsprechung. Vorbehalten bleibt Artikel 44 Absatz 1.
3. Die Amteien sind die Wahlkreise für die Kantonsratswahlen.