Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 43 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Amteien, Bezirke, Wahlkreise

Gliederung des Kantons - Amteien, Bezirke, Wahlkreise
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Art. 43 KV · Amteien, Bezirke, Wahlkreise

1. Das Kantonsgebiet gliedert sich in fünf Amteien; jede Amtei ist in zwei Bezirke eingeteilt

a) Solothurn-Lebern;

b) Bucheggberg-Wasseramt;

c) Thal-Gäu;

d) Olten-Gösgen;

e) Dorneck-Thierstein.

2. Die Amtei-Einteilung bildet die Grundlage für die Dezentralisierung von Verwaltung und Rechtsprechung. Vorbehalten bleibt Artikel 44 Absatz 1.

3. Die Amteien sind die Wahlkreise für die Kantonsratswahlen.

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