111.1
KV
CH-SO
Art. 38 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Parteien
Volksrechte - Mitwirkung bei der Meinungsbildung
Art. 38 KV · Parteien
1. Kanton und Gemeinden anerkennen die Aufgaben der politischen Parteien.
2. Sie können ihre Tätigkeit unterstützen.