Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 38 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Parteien

Volksrechte - Mitwirkung bei der Meinungsbildung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (150 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 38 KV · Parteien

1. Kanton und Gemeinden anerkennen die Aufgaben der politischen Parteien.

2. Sie können ihre Tätigkeit unterstützen.

← Art. 37 KV Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Der Kanton als Stand der Eidgenossenschaft Art. 39 KV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →