111.1
KV
CH-SO
Art. 34 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Volksauftrag
Volksrechte - Volksbegehren (Initiative und Volksauftrag)
Art. 34 KV · Volksauftrag
1. 100 Stimmberechtigte haben das Recht, dem Kantonsrat zu Fragen der politischen Planung und der Rechtsetzung oder zu weiteren Themen, die Gegenstand eines Auftrags des Kantonsrates an den Regierungsrat sein können, schriftlich einen Antrag zu stellen.
2. Das Gesetz regelt die Einzelheiten.