Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 23 Verfassung des Kantons Solothurn (KV)

Grundsätze - Persönliche Pflichten
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Art. 23 KV

1. Jeder muss die Pflichten erfüllen, die ihm die Rechtsordnung auferlegt.

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