111.1
KV
CH-SO
Art. 22 Verfassung des Kantons Solothurn (KV)
Grundsätze - Sozialziele
Art. 22 KV
1. In Ergänzung der privaten Initiative und Verantwortung strebt der Kanton auf dem Weg der Gesetzgebung danach, dass im Rahmen seiner Zuständigkeit und der verfügbaren Mittel
a) Menschen, die wegen ihres Alters, ihrer Gesundheit sowie ihrer wirtschaftlichen oder sozialen Lage Hilfe brauchen, die für ihre Existenz notwendigen Mittel erhalten;
b) die Familie in der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt und gefördert wird;
c) jeder sich nach seinen Fähigkeiten und Neigungen bilden und weiterbilden sowie am Kulturleben teilnehmen kann;
d) jeder seinen Unterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann und gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit geschützt ist;
e) jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VWBES.2025.162 · so (Art. 22 lit. a der Verfassung des Kantons Solothurn (KV, BGS 111.1))
Social Assistance Recipient Appeals Denied Car Funding for Disabled Son
Cited as the basis for the cantonal objective regarding assistance to people in need.