Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 2 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Verhältnis zu den anderen Kantonen

Grundsätze - Allgemeines
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Art. 2 KV · Verhältnis zu den anderen Kantonen

1. Der Kanton Solothurn arbeitet mit den anderen Kantonen zusammen und setzt sich für gemeinsame Lösungen ein.

2. Er versteht sich als Mittler zwischen den Kulturgemeinschaften der Schweiz.

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