111.1
KV
CH-SO
Art. 17 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Wirtschaftsfreiheit
Grundsätze - Grundrechte
Art. 17 KV · Wirtschaftsfreiheit
1. Die freie wirtschaftliche Betätigung ist gewährleistet.
2. Jeder kann seinen Beruf und seinen Arbeitsplatz frei wählen.
3. Der Kanton nimmt bei rechtmässigen Kampfmassnahmen zwischen Sozialpartnern nicht Partei.