Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 17 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Wirtschaftsfreiheit

Grundsätze - Grundrechte
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Art. 17 KV · Wirtschaftsfreiheit

1. Die freie wirtschaftliche Betätigung ist gewährleistet.

2. Jeder kann seinen Beruf und seinen Arbeitsplatz frei wählen.

3. Der Kanton nimmt bei rechtmässigen Kampfmassnahmen zwischen Sozialpartnern nicht Partei.

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