Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 14 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Wissenschafts- und Kunstfreiheit

Grundsätze - Grundrechte
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Art. 14 KV · Wissenschafts- und Kunstfreiheit

1. Die wissenschaftliche Lehre und Forschung sowie die künstlerische Betätigung sind frei.

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