Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 136 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Finanzausgleich

Finanzordnung
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Art. 136 KV · Finanzausgleich

1. Durch den Finanzausgleich sind ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung und in den Leistungen der Gemeinden zu erreichen.

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