Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 134 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Steuererleichterungen

Finanzordnung
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Art. 134 KV · Steuererleichterungen

1. Steuererleichterungen sind insbesondere zu gewähren für

a) die Familie;

b) Personen mit Unterstützungspflichten oder freiwillig übernommenen Pflegeaufgaben;

c) die Schaffung und Erhaltung von selbstgenutztem Wohnungseigentum;

d) die Selbstvorsorge, namentlich eine angemessene Vermögensbildung;

e) die berufliche Weiterbildung und Umschulung.

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