111.1
KV
CH-SO
Art. 134 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Steuererleichterungen
Finanzordnung
Art. 134 KV · Steuererleichterungen
1. Steuererleichterungen sind insbesondere zu gewähren für
a) die Familie;
b) Personen mit Unterstützungspflichten oder freiwillig übernommenen Pflegeaufgaben;
c) die Schaffung und Erhaltung von selbstgenutztem Wohnungseigentum;
d) die Selbstvorsorge, namentlich eine angemessene Vermögensbildung;
e) die berufliche Weiterbildung und Umschulung.