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111.1 KV CH-SO

Art. 130 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Finanzpolitische Grundsätze

Finanzordnung
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Art. 130 KV · Finanzpolitische Grundsätze

1. Der Finanzhaushalt ist sparsam, wirtschaftlich und konjunkturgerecht zu führen. Die laufende Rechnung soll in der Regel ausgeglichen sein.

2. Der Kanton stimmt seine Finanzplanung auf die öffentlichen Aufgaben ab.

3. Alle Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben sind zum voraus und periodisch auf ihre Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und finanziellen Auswirkungen hin zu überprüfen.

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