Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 128 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Wirtschaftspolizeiliche Vorschriften

Staatsaufgaben - Wirtschaft
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Art. 128 KV · Wirtschaftspolizeiliche Vorschriften

1. Kanton und Einwohnergemeinden können für eine geordnete Ausübung von wirtschaftlichen Tätigkeiten Vorschriften erlassen.

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