111.1
KV
CH-SO
Art. 125 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Öffentliche Sachen
Staatsaufgaben - Wirtschaft
Art. 125 KV · Öffentliche Sachen
1. Dem Kanton steht die Hoheit über die öffentlichen Sachen zu. Er regelt insbesondere Gebrauch und Nutzung.