111.1
KV
CH-SO
Art. 122 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Landwirtschaft
Staatsaufgaben - Wirtschaft
Art. 122 KV · Landwirtschaft
1. Der Kanton trifft Massnahmen für eine naturnahe und leistungsfähige Landwirtschaft.
2. Er unterstützt Vorkehren für die Erhaltung und Förderung der eigenständigen Familienbetriebe.