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111.1 KV CH-SO

Art. 122 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Landwirtschaft

Staatsaufgaben - Wirtschaft
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Art. 122 KV · Landwirtschaft

1. Der Kanton trifft Massnahmen für eine naturnahe und leistungsfähige Landwirtschaft.

2. Er unterstützt Vorkehren für die Erhaltung und Förderung der eigenständigen Familienbetriebe.

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