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111.1 KV CH-SO

Art. 121 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Ziele der kantonalen Wirtschaftspolitik

Staatsaufgaben - Wirtschaft
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Art. 121 KV · Ziele der kantonalen Wirtschaftspolitik

1. Der Kanton strebt eine leistungsfähige Wirtschaft und einen höchstmöglichen Beschäftigungsgrad an, indem er günstige Rahmenbedingungen gewährleistet.

2. Er fördert eine strukturell und regional ausgewogene Entwicklung der Wirtschaft.

3. Die Belange des Umweltschutzes, der Raumordnung und der Landwirtschaft sowie der soziale Friede sind zu berücksichtigen.

4. Der Kanton richtet seine eigenen volkswirtschaftlich bedeutsamen Tätigkeiten auf die Ziele der kantonalen Wirtschafts- und Sozialpolitik aus.

5. Der Kanton trifft Massnahmen, um die Regelungsdichte und die administrative Belastung für Unternehmen, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), so gering wie möglich zu halten.

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