Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 120 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Verkehrswesen

Staatsaufgaben - Raumordnung und Verkehr
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Art. 120 KV · Verkehrswesen

1. Kanton und Einwohnergemeinden ordnen das Verkehrs- und Strassenwesen.

2. Sie fördern gemeinsam den öffentlichen Verkehr.

3. Sie sorgen für eine umweltgerechte und volkswirtschaftlich möglichst günstige Verkehrsordnung.

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