111.1
KV
CH-SO
Art. 120 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Verkehrswesen
Staatsaufgaben - Raumordnung und Verkehr
Art. 120 KV · Verkehrswesen
1. Kanton und Einwohnergemeinden ordnen das Verkehrs- und Strassenwesen.
2. Sie fördern gemeinsam den öffentlichen Verkehr.
3. Sie sorgen für eine umweltgerechte und volkswirtschaftlich möglichst günstige Verkehrsordnung.