111.1
KV
CH-SO
Art. 118 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Raumplanung
Staatsaufgaben - Raumordnung und Verkehr
Art. 118 KV · Raumplanung
1. Kanton und Einwohnergemeinden sorgen für eine Raumplanung, die der zweckmässigen, ausgewogenen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Kantonsgebietes dient.