Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 118 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Raumplanung

Staatsaufgaben - Raumordnung und Verkehr
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Art. 118 KV · Raumplanung

1. Kanton und Einwohnergemeinden sorgen für eine Raumplanung, die der zweckmässigen, ausgewogenen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Kantonsgebietes dient.

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