Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 117 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Energieversorgung

Staatsaufgaben - Umwelt und Energie
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Art. 117 KV · Energieversorgung

1. Kanton und Gemeinden können Massnahmen treffen zu einer der Volkswirtschaft förderlichen, umweltgerechten, sicheren und wirtschaftlich betriebenen Versorgung mit Energie.

2. Sie fördern den sparsamen Energieverbrauch, die effiziente Energienutzung, die Nutzung von erneuerbaren Energien sowie die dezentrale Energieversorgung.

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