111.1
KV
CH-SO
Art. 117 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Energieversorgung
Staatsaufgaben - Umwelt und Energie
Art. 117 KV · Energieversorgung
1. Kanton und Gemeinden können Massnahmen treffen zu einer der Volkswirtschaft förderlichen, umweltgerechten, sicheren und wirtschaftlich betriebenen Versorgung mit Energie.
2. Sie fördern den sparsamen Energieverbrauch, die effiziente Energienutzung, die Nutzung von erneuerbaren Energien sowie die dezentrale Energieversorgung.