Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 115 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Natur- und Heimatschutz

Staatsaufgaben - Umwelt und Energie
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Art. 115 KV · Natur- und Heimatschutz

1. Kanton und Gemeinden schützen und erhalten die Lebensräume der einheimischen Tiere und Pflanzen sowie charakteristische Orts- und Landschaftsbilder.

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