111.1
KV
CH-SO
Art. 114 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Umweltschutz
Staatsaufgaben - Umwelt und Energie
Art. 114 KV · Umweltschutz
1. Schutz und Pflege der Umwelt sind Aufgaben aller. Kanton und Gemeinden sorgen für den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen.
2. Wer Massnahmen des Umweltschutzes verursacht, trägt die Kosten dafür.
3. Kanton und Einwohnergemeinden gewährleisten die umweltgerechte Entsorgung. Der Verursacher ist mitverantwortlich.
4. Der Kanton fördert die Anwendung umweltgerechter Technologien und die Wiederverwertung von Altstoffen und Abfällen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VWBES.2016.162 · so (Art. 114 Abs. 1 der kantonalen Verfassung (KV; BGS 111.1))
Landowners Challenge to Mandatory District Heating Connection Upheld
Cited to show the constitutional mandate for environmental protection at the cantonal level.