Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 113 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Freizeitgestaltung

Staatsaufgaben - Kultur, Unterricht und Bildung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (150 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 113 KV · Freizeitgestaltung

1. Kanton und Gemeinden unterstützen die sinnvolle Freizeitgestaltung, die Jugendarbeit und den Sport.

← Art. 112 KV Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Der Kanton als Stand der Eidgenossenschaft Art. 114 KV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →