Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 107 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und Körperschaften

Staatsaufgaben - Kultur, Unterricht und Bildung
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Art. 107 KV · Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und Körperschaften

1. Der Kanton setzt sich für die Zusammenarbeit und Koordination im Schulwesen ein.

2. Er kann mit anderen Kantonen und Körperschaften Ausbildungsstätten errichten und führen.

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