Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 106 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Berufs- und Weiterbildung

Staatsaufgaben - Kultur, Unterricht und Bildung
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Art. 106 KV · Berufs- und Weiterbildung

1. Der Kanton unterstützt die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die Umschulung.

2. Er kann entsprechende Bildungsstätten errichten und führen oder sich an solchen beteiligen.

3. Kanton und Gemeinden fördern die Allgemeinbildung der Jugendlichen und die Erwachsenenbildung.

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