111.1
KV
CH-SO
Art. 106 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Berufs- und Weiterbildung
Staatsaufgaben - Kultur, Unterricht und Bildung
Art. 106 KV · Berufs- und Weiterbildung
1. Der Kanton unterstützt die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die Umschulung.
2. Er kann entsprechende Bildungsstätten errichten und führen oder sich an solchen beteiligen.
3. Kanton und Gemeinden fördern die Allgemeinbildung der Jugendlichen und die Erwachsenenbildung.