111.1
KV
CH-SO
Art. 105 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Öffentliche Schulen
Staatsaufgaben - Kultur, Unterricht und Bildung
Art. 105 KV · Öffentliche Schulen
1. Die Einwohnergemeinden errichten und führen die Volksschulen; der Kindergarten ist Teil der Volksschule. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten.
2. Der Kanton errichtet und führt die sonderpädagogischen Institutionen. Er kann weitere kantonale Angebote auf der Volksschulstufe führen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
2bis. Der Kanton errichtet und führt die übrigen öffentlichen Schulen. Das Gesetz regelt deren Aufgaben und Organisation.
3. Alle öffentlichen Schulen stehen unter der Aufsicht des Kantons.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VWKLA.2015.9 · so (Art. 105 KV)
Teacher v. Municipality: Long-Service Award Entitlement
Cited in the reasoning regarding the municipality's responsibility for establishing and operating primary schools, which underpins the municipality's authority to regulate the seniority gift.