111.1
KV
CH-SO
Art. 102 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Kultur
Staatsaufgaben - Kultur, Unterricht und Bildung
Art. 102 KV · Kultur
1. Kanton und Gemeinden fördern die individuelle schöpferische Entfaltung und erleichtern die Teilnahme am kulturellen Leben.
2. Sie schützen und erhalten das Kulturgut.