Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 100 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Gesundheitswesen

Staatsaufgaben - Gesundheit
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Art. 100 KV · Gesundheitswesen

1. Der Kanton regelt das öffentliche Gesundheitswesen. Er schafft Voraussetzungen für eine angemessene und wirtschaftlich tragbare medizinische Versorgung.

2. Er fördert zusammen mit den Gemeinden die gesundheitliche Vorsorge und Fürsorge sowie die Haus- und Krankenpflege.

3. Der Kanton übt die Aufsicht über die Berufe der Gesundheitspflege aus.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VWBES.2022.241 · so (Art. 100 Abs. 1 Satz 2 KV)
Hospital Transparency Regarding Physician Employment Conditions
Cited in the reasoning as the constitutional basis for the Canton ensuring medical care, but not explicitly in the final dispositive orders.