Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 10 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit

Grundsätze - Grundrechte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (150 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 KV · Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit

1. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die Kultusfreiheit sind unantastbar.

← Art. 9 KV Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Der Kanton als Stand der Eidgenossenschaft Art. 11 KV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →