Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SO

Art. 1 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Der Kanton als Stand der Eidgenossenschaft

Grundsätze - Allgemeines
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Art. 1 KV · Der Kanton als Stand der Eidgenossenschaft

1. Der Kanton Solothurn ist ein eigenständiger Gliedstaat der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

2. Er beteiligt sich aktiv an der Gestaltung der Eidgenossenschaft und erfüllt die ihm durch Verfassung und Gesetz übertragenen Aufgaben.

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