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970.110 CH-SH

§ 3 Beschluss über einen «Schaffhauser Preis für Entwicklungszusammenarbeit»

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§ 3 Beschluss über einen «Schaffhauser Preis für Entwicklungszusammenarbeit»

1. Der Preis ist von den Preisträgern für das Problemfeld Entwicklung-Unterentwicklung einzusetzen.

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