960.112
CH-SH
§ 2 Beschluss der Verwaltungskommission der Gebäudeversicherung betreffend die Gebäudeversicherungsprämien - Mindestprämie
§ 2 Beschluss der Verwaltungskommission der Gebäudeversicherung betreffend die Gebäudeversicherungsprämien · Mindestprämie
1. Die Mindestprämie für jedes Gebäude beträgt Fr. 10.00.