Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
951.200 CH-SH

Art. 6 Gesetz über eine Jubiläumsausschüttung 2008 der Schaffhauser Kantonalbank - Beitragshöhe

Beitrag an die Schaffhauser Gemeinden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 Gesetz über eine Jubiläumsausschüttung 2008 der Schaffhauser Kantonalbank · Beitragshöhe

1. Der Beitrag an die Schaffhauser Gemeinden gemäss Art. 2 lit. c beläuft sich auf Fr. 125.00 pro Einwohner (Stand 31. Dezember 2007).

← Art. 5 Gesetz über eine Jubiläumsausschüttung 2008 der Schaffhauser Kantonalbank Umfang der Ausschüttung Art. 7 Gesetz über eine Jubiläumsausschüttung 2008 der Schaffhauser Kantonalbank →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →