§ 4 Verordnung über die Verwendung der Mittel aus dem Lotteriegewinnfonds (Lotteriegewinnfonds-Verordnung, LGV) - Gesuche
§ 4 Lotteriegewinnfonds-Verordnung, LGV · Gesuche
1. Gesuche um Ausrichtung von finanziellen Beiträgen aus dem Lotteriegewinnfonds sind schriftlich beim zuständigen Departement bzw. bei der Staatskanzlei einzureichen und müssen Folgendes enthalten
a) Name und Wohnsitz des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin und gegebenenfalls Name des Projektverfassers oder der Projektverfasserin mit Werdegang
b) Projektbeschrieb, der namentlich eine Umschreibung des Inhalts und der Angaben zur Umsetzung enthält sowie Mitwirkende nennt
c) einen Kostenvoranschlag (Budget) über die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen
d) einen Finanzierungsplan, der sich über die Deckung einer möglichen Finanzierungslücke ausspricht und insbesondere Angaben über zu erwartende oder zugesagte Deckungsbeiträge enthält
e) Angaben zu den weiteren Beitragsvoraussetzungen gemäss § 5
2. In begründeten Fällen kann auf einzelne Angaben verzichtet werden oder es können weitere Angaben und Unterlagen verlangt werden.
3. Gesuche für Projektbeiträge sind so einzureichen, dass in der Regel vor Projektstart darüber befunden werden kann.