935.521
LGVRFVL
CH-SH
§ 11 Verordnung über die Verwendung der Mittel aus dem Lotteriegewinnfonds (Lotteriegewinnfonds-Verordnung, LGV) - Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten
Schlussbestimmung
§ 11 Lotteriegewinnfonds-Verordnung, LGV · Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten
1. Diese Verordnung ersetzt die folgenden Regierungsratsbeschlüsse
a) Regierungsratsbeschluss vom 25. September 1984 betreffend Verwendung der Lotteriegewinne
b) Regierungsratsbeschluss vom 26. Januar 1993 betreffend Lotteriegewinn-Fonds / Ausrichtung von Beiträgen
2. Sie tritt am 1. Januar 2007 in Kraft und ist im Amtsblatt zu veröffentlichen sowie in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
3. Soweit finanzielle Beiträge aus dem Lotteriegewinnfonds bereits zugesichert sind, findet § 4 dieser Verordnung keine Anwendung.