935.521
LGVRFVL
CH-SH
§ 1 Verordnung über die Verwendung der Mittel aus dem Lotteriegewinnfonds (Lotteriegewinnfonds-Verordnung, LGV) - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Lotteriegewinnfonds-Verordnung, LGV · Gegenstand
1. Diese Verordnung regelt die Verwendung von Erträgen von Lotterien und Wetten im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele vom 29. September 2017 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005, insbesondere die Verwendung der Erträge der Swisslos sowie die Zuständigkeit und das Verfahren für die Ausrichtung von Beiträgen aus diesen Erträgen.