935.520
GSKCJSCSG
CH-SH
Art. 20 Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) - Rechtsform, Sitz und Organe
Die interkantonale Geldspielaufsicht (GESPA) - Aufgaben und Organisation - Allgemeines
Art. 20 GSK · Rechtsform, Sitz und Organe
1. Die GESPA ist eine interkantonale öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern.
2. Sie verfügt über die folgenden Organe
a) den Aufsichtsrat
b) die Geschäftsstelle
c) die Revisionsstelle