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§ 9 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Verordnung EG BGS) - Spielbankenabgabe

Abgaben
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§ 9 Verordnung EG BGS · Spielbankenabgabe

1. Das Sekretariat des Departements des Innern fordert jährlich beim Bund die kantonale Spielbankenabgabe ein.

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