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935.500 EGBGS CH-SH

Art. 4 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) - Zulässigkeit von Kleinspielen

Kleinspiele
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Art. 4 EG BGS · Zulässigkeit von Kleinspielen

1. Im Kanton Schaffhausen sind alle im Geldspielgesetz vorgesehenen Kleinspiele (Kleinlotterien, lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere) zulässig.

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