935.500
EGBGS
CH-SH
Art. 4 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) - Zulässigkeit von Kleinspielen
Kleinspiele
Art. 4 EG BGS · Zulässigkeit von Kleinspielen
1. Im Kanton Schaffhausen sind alle im Geldspielgesetz vorgesehenen Kleinspiele (Kleinlotterien, lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere) zulässig.