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935.500 EGBGS CH-SH

Art. 2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) - Begriffe

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 EG BGS · Begriffe

1. Soweit das kantonale Recht nichts Abweichendes vorsieht, sind die im Geldspielgesetz enthaltenen Definitionen von Begriffen aus dem Geldspielbereich anwendbar.

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