935.500
EGBGS
CH-SH
Art. 2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) - Begriffe
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 EG BGS · Begriffe
1. Soweit das kantonale Recht nichts Abweichendes vorsieht, sind die im Geldspielgesetz enthaltenen Definitionen von Begriffen aus dem Geldspielbereich anwendbar.